Hinweis


Die Voraussetzung für das Abbrennen eines Feuerwerkes ist eine möglichst freie Fläche im Freien, auf der man ringsum einen Abstand von mindestens 8 Metern zu Zuschauern und Gebäuden einhalten kann.

Vor dem Abrennen eines Feuerwerks, muss vom Grundstückseigentümer eine Einverständniserklärung eingeholt werden.

Die Preise unserer Feuerwerke beinhalten: Individuelle Beratung, Einholen der behördlichen Genehmigungen, Besichtigung des Abbrennplatzes, Planung, Aufbau und Abbrennen des Feuerwerks, Abbau, Endreinigung und Entsorgung sowie im Großraum Stuttgart die Anfahrt zum Veranstaltungsort. Etwaige anfallende behördliche Gebühren, werden separat in Rechnung gestellt (Die Gebühren bewegen sich zwischen 0.- € und 100.-€).

Gegen Aufpreis können wir Ihr Feuerwerk auch digital aufzeichnen lassen.

Im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten gestalten wir das Feuerwerk nach Ihren Wünschen und Ihrem Budget.

Zusätzlich erstellen wir Ihnen gern ein bengalisches Lichterbild in Form einer Zahl oder bei einem Hochzeitsfeuerwerk auch ein brennendes Herz oder Ringe. Auch die Untermalung Ihres Feuerwerkes mit Musik nach Ihren persönlichen Wünschen ist möglich.
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